Tippgeber-Programm
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll?
Geben Sie uns einen Hinweis. Führt Ihr Tipp zu einem Verkauf, erhalten Sie 10 Prozent unserer Nettoverkäuferprovision, ohne versteckte Bedingungen.
Vier Punkte, die regeln, wer mitmachen darf, wie viel ausgezahlt wird, wann das Geld fließt und wie die Provision steuerlich behandelt wird.
Bedingungen
Wie das Tippgeber-Programm funktioniert.
Die vier Bedingungen, auf die wir uns mit Tippgebern verbindlich verständigen.
Wer einen Tipp geben darf
Jede Person, die uns einen konkreten Hinweis auf eine verkaufsbereite Immobilie gibt. Voraussetzung: Das Objekt ist uns zum Zeitpunkt Ihres Hinweises noch nicht bekannt.
Wann eine Provision fließt
Wir kontaktieren den Eigentümer, übernehmen das Mandat und vermarkten die Immobilie. Die Tippgeber-Provision wird fällig, sobald wir unsere Provisionsrechnung an die Verkäuferseite gestellt und vereinnahmt haben.
Höhe der Tippgeber-Provision
10 % unserer Nettoverkäuferprovision aus dem vermittelten Verkauf. Die Berechnung legen wir offen, sobald die Vermarktung erfolgreich abgeschlossen ist.
Steuerliche Behandlung
Die Tippgeber-Provision ist von Ihnen zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG anzugeben. Wir empfehlen eine kurze Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Nächster Schritt
Sie haben einen konkreten Tipp?
Schreiben Sie uns kurz. Wir melden uns innerhalb eines Werktages und besprechen die Details vertraulich.