Ratgeber · Lebenslagen
Scheidung und Immobilie: Verkauf, Aufteilung, Zugewinnausgleich
Eine gemeinsame Immobilie macht eine Scheidung schwerer, nicht leichter. Drei Standard-Wege, die in den meisten Fällen funktionieren, plus die Stolperfallen, die wir aus eigenen Vermarktungen im Rems-Murr-Kreis kennen.
Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?
Wenn beide Ex-Partner im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie beiden gemeinsam. Verfügungen brauchen einstimmige Zustimmung. Drei Standard-Wege:
Verkauf und Aufteilung des Erlöses
Der häufigste Weg, vor allem wenn keine Kinder im Haus wohnen oder die Trennung emotional weit fortgeschritten ist. Vorteil: klarer Schnitt, beide Ex-Partner haben Liquidität für Neustart. Nachteil: emotionaler Verlust des Familienhauses, gegebenenfalls neue Wohnsituation für Kinder. Dauer: drei bis sechs Monate vom Erstgespräch bis zur Auszahlung nach Notartermin.
Auszahlung eines Partners durch den anderen
Sinnvoll, wenn ein Partner emotional an der Immobilie hängt (typischerweise weil die Kinder dort weiter wohnen sollen) und die Bank-Finanzierung tragbar ist. Der bleibende Partner übernimmt die Restschuld und zahlt zusätzlich den Anteil des ausziehenden Partners aus. Stolperstein: Die Finanzierungs-Belastung verdoppelt sich häufig, weil aus zwei Verdienern einer wird, der die ganze Last trägt. Eine ehrliche Finanzierungs-Prüfung mit der Bank vor der Auseinandersetzungs-Verhandlung verhindert spätere Zerwürfnisse.
Gemeinsame Vermietung
Selten, aber gelegentlich sinnvoll, wenn keine Seite Liquidität für den Auskauf hat und der Marktzeitpunkt für einen Verkauf ungünstig ist. Beide Ex-Partner bleiben Eigentümer, vermieten gemeinsam, teilen Mieterträge nach Quote. Funktioniert nur, wenn die Beziehung kooperationsfähig bleibt. Praktisch verlängert es das Auseinandersetzungs-Thema um Jahre, wir empfehlen es selten.
Zugewinnausgleich bei Immobilien, wie wird gerechnet?
Bei jeder der drei Optionen ist der Verkehrswert die zentrale Bewertungsgröße. Bei einvernehmlicher Auseinandersetzung reicht eine Maklerbewertung als Grundlage. Bei Streit oder gerichtlicher Auseinandersetzung wird ein Gutachten nach 194 BauGB durch einen zertifizierten Sachverständigen verlangt, Kosten zwischen 800 und 2.500 Euro je nach Objektgröße.
Wir empfehlen: ein gemeinsames Erstgespräch mit beiden Ex-Partnern, neutrale Bewertung als Grundlage, schriftliche Preisspanne mit Begründung. Sobald beide Seiten dieselbe Bewertungs-Grundlage akzeptieren, sind die Verhandlungen über die Aufteilung deutlich einfacher.
Nutzungsentschädigung nach Trennung, wer zahlt was?
Wenn ein Ex-Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Immobilie bleibt, kann der ausziehende Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen. Grundlage ist, dass der Verbleibende den Anteil des anderen nutzt, ohne dafür zu zahlen. Die Höhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, anteilig nach Eigentumsquote. Ein schriftliches Einvernehmen oder eine familienrechtliche Regelung verhindert Streit über den Zeitraum und die Höhe.
Steuerliche Sicht
Die zehnjährige Spekulationsfrist gilt auch beim Scheidungs-Verkauf. Wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz ist, ist der Verkauf für beide Ex-Partner steuerfrei. Innerhalb der Frist greift die Eigennutzungs-Regel: Wer im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren selbst gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen.
Bei Auszahlung gilt der Vorgang grundsätzlich nicht als Verkauf im steuerlichen Sinn. Allerdings kann die Übertragung des Anteils unter bestimmten Umständen Spekulationssteuer auslösen, wenn sie innerhalb der Frist erfolgt und der ausziehende Partner bereits ausgezogen war. Diese Konstellationen sind komplex genug, um einen Steuerberater einzubeziehen.
Verkauf der gemeinsamen Immobilie nach Trennung, Ablauf
Wir kennen aus eigenen Vermarktungen die Punkte, an denen Scheidungs-Verkäufe regelmäßig haken: unterschiedliche Bewertungs-Erwartungen, Bank-Finanzierungs-Stolperfallen bei Auszahlung, Streit über die Verteilung des Hausrats und der Wohnsituation der Kinder während der Vermarktungs-Phase. Eine strukturierte Begleitung mit klarer Bewertungs-Grundlage und neutraler Moderation spart in den meisten Fällen Wochen, manchmal Monate.
Erstgespräche bei Scheidungs-Konstellationen führen wir auf Wunsch immer mit beiden Ex-Partnern gemeinsam. Wenn die Beziehung das nicht zulässt, gehen wir in zwei separaten Terminen paritätisch vor und halten die Inhalte transparent für beide Seiten.